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   BGH, 20.04.2010 - VI ZB 65/09   

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https://dejure.org/2010,2119
BGH, 20.04.2010 - VI ZB 65/09 (https://dejure.org/2010,2119)
BGH, Entscheidung vom 20.04.2010 - VI ZB 65/09 (https://dejure.org/2010,2119)
BGH, Entscheidung vom 20. April 2010 - VI ZB 65/09 (https://dejure.org/2010,2119)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 Nr 2 GGebBefrG ND
    Gerichtsgebührenbefreiung in Niedersachsen: In der Rechtsform einer GmbH betriebenes Krankenhaus einer kommunalen Gebietskörperschaft

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflicht einer ein Krankenhaus betreibenden GmbH zur Zahlung von Gerichtsgebühren im Falle einer kommunalen Gebietskörperschaft als Alleingesellschafter der GmbH; Auslegung der Vorschrift des § 1 Abs. 1 Nr. 2 Gesetz über Gebührenbefreiung, Stundung und Erlass von Kosten ...

  • rewis.io

    Gerichtsgebührenbefreiung in Niedersachsen: In der Rechtsform einer GmbH betriebenes Krankenhaus einer kommunalen Gebietskörperschaft

  • rewis.io

    Gerichtsgebührenbefreiung in Niedersachsen: In der Rechtsform einer GmbH betriebenes Krankenhaus einer kommunalen Gebietskörperschaft

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GGebBefrG ND § 1 Abs. 1 Nr. 2; GKG § 2
    Eine krankenhausbetreibende GmbH (in Niedersachsen) ist auch bei einer Gemeinde als Alleingesellschafterin nicht von Gerichtskosten befreit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht einer ein Krankenhaus betreibenden GmbH zur Zahlung von Gerichtsgebühren im Falle einer kommunalen Gebietskörperschaft als Alleingesellschafter der GmbH; Auslegung der Vorschrift des § 1 Abs. 1 Nr. 2 Gesetz über Gebührenbefreiung, Stundung und Erlass von Kosten ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Gebührenbefreiung für Krankenhausbetreiberin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 2024 (Ls.)
  • MDR 2010, 949
  • VersR 2010, 1239
  • DÖV 2011, 124
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Karlsruhe, 08.08.2007 - 7 W 54/07

    Gerichtsgebührenbefreiung für Gemeinden und Gemeindeverbände: Gebührenbefreiung

    Auszug aus BGH, 20.04.2010 - VI ZB 65/09
    Auf den Gesichtspunkt, dass Krankenhäuser unabhängig davon, in welcher Rechtsform sie betrieben würden, nicht wirtschaftliche Unternehmen der Gemeinden oder Gemeindeverbände seien, stellen auch das Oberlandesgericht Karlsruhe (GesR 2007, 602) und das Oberlandesgericht Stuttgart (OLGR 2009, 35 f.) - jeweils zu § 7 Abs. 1 Nr. 2 LJKG Baden-Württemberg - sowie das Oberlandesgericht Naumburg (Beschluss vom 22. Oktober 2001 - 13 W 235/01 - juris) - zu § 7 Abs. 1 Nr. 2 JKostG LSA - ab.
  • OLG Celle, 05.06.2008 - 2 W 120/08

    Keine Gerichtsgebührenfreiheit einer GmbH in kommunalem Eigentum

    Auszug aus BGH, 20.04.2010 - VI ZB 65/09
    bb) Demgegenüber sind der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle (OLGR 2009, 1028) und das Oberlandesgericht Braunschweig (OLGR 2008, 954 f.) der Auffassung, es komme insoweit nicht auf die Frage an, ob der Betrieb eines Krankenhauses zur wirtschaftlichen Betätigung einer Gemeinde zähle.
  • OLG Braunschweig, 30.09.2008 - 2 W 319/08

    Keine Gerichtsgebührenfreiheit einer kommunalen Krankenhaus-GmbH

    Auszug aus BGH, 20.04.2010 - VI ZB 65/09
    bb) Demgegenüber sind der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle (OLGR 2009, 1028) und das Oberlandesgericht Braunschweig (OLGR 2008, 954 f.) der Auffassung, es komme insoweit nicht auf die Frage an, ob der Betrieb eines Krankenhauses zur wirtschaftlichen Betätigung einer Gemeinde zähle.
  • OLG Naumburg, 22.10.2001 - 13 W 235/01

    Gerichtsgebührenbefreiung von kommunaleigenen Unternehmen

    Auszug aus BGH, 20.04.2010 - VI ZB 65/09
    Auf den Gesichtspunkt, dass Krankenhäuser unabhängig davon, in welcher Rechtsform sie betrieben würden, nicht wirtschaftliche Unternehmen der Gemeinden oder Gemeindeverbände seien, stellen auch das Oberlandesgericht Karlsruhe (GesR 2007, 602) und das Oberlandesgericht Stuttgart (OLGR 2009, 35 f.) - jeweils zu § 7 Abs. 1 Nr. 2 LJKG Baden-Württemberg - sowie das Oberlandesgericht Naumburg (Beschluss vom 22. Oktober 2001 - 13 W 235/01 - juris) - zu § 7 Abs. 1 Nr. 2 JKostG LSA - ab.
  • OLG Celle, 09.01.2007 - 23 W 35/06

    Befreiung eines in der Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH betriebenen

    Auszug aus BGH, 20.04.2010 - VI ZB 65/09
    aa) Das Landgericht Braunschweig (Beschluss vom 17. Dezember 2004 - 12 T 1156/04 - juris) und der 23. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle (Beschluss vom 9. Januar 2007 - 23 W 35/06 - juris) bejahen eine Gerichtsgebührenbefreiung mit der Begründung, gemäß § 108 Abs. 3 NGO sei der gemeindliche Betrieb einer Einrichtung des Gesundheitswesens auch dann nicht Gegenstand einer wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinde, wenn hierfür eine private Rechtsform gewählt werde.
  • OLG Celle, 19.09.2008 - 2 W 186/08

    Kostenhaftung des Antragsgegners im selbständigen Beweisverfahren bei Stellung

    Auszug aus BGH, 20.04.2010 - VI ZB 65/09
    Auf den Gesichtspunkt, dass Krankenhäuser unabhängig davon, in welcher Rechtsform sie betrieben würden, nicht wirtschaftliche Unternehmen der Gemeinden oder Gemeindeverbände seien, stellen auch das Oberlandesgericht Karlsruhe (GesR 2007, 602) und das Oberlandesgericht Stuttgart (OLGR 2009, 35 f.) - jeweils zu § 7 Abs. 1 Nr. 2 LJKG Baden-Württemberg - sowie das Oberlandesgericht Naumburg (Beschluss vom 22. Oktober 2001 - 13 W 235/01 - juris) - zu § 7 Abs. 1 Nr. 2 JKostG LSA - ab.
  • BGH, 05.05.1977 - VII ZR 181/76
    Auszug aus BGH, 20.04.2010 - VI ZB 65/09
    Eine erweiternde Auslegung ist nicht geboten (BGH, Beschluss vom 5. Mai 1977 - VII ZR 181/76 - NJW 1977, 2317; vgl. auch OLG Hamm, Rpfleger 1983, 503, 504).
  • LG Braunschweig, 17.12.2004 - 12 T 1156/04

    Eigengesellschaft; Gebührenbefreiung; Gebührenfreiheit; Gemeinde; Gerichtsgebühr;

    Auszug aus BGH, 20.04.2010 - VI ZB 65/09
    aa) Das Landgericht Braunschweig (Beschluss vom 17. Dezember 2004 - 12 T 1156/04 - juris) und der 23. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle (Beschluss vom 9. Januar 2007 - 23 W 35/06 - juris) bejahen eine Gerichtsgebührenbefreiung mit der Begründung, gemäß § 108 Abs. 3 NGO sei der gemeindliche Betrieb einer Einrichtung des Gesundheitswesens auch dann nicht Gegenstand einer wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinde, wenn hierfür eine private Rechtsform gewählt werde.
  • OLG Hamm, 10.06.1983 - 23 W 154/83
    Auszug aus BGH, 20.04.2010 - VI ZB 65/09
    Eine erweiternde Auslegung ist nicht geboten (BGH, Beschluss vom 5. Mai 1977 - VII ZR 181/76 - NJW 1977, 2317; vgl. auch OLG Hamm, Rpfleger 1983, 503, 504).
  • OLG Düsseldorf, 17.05.2018 - 10 W 79/18

    Gerichtskostenpflicht kommunaler Gebietskörperschaften in Zivilprozessen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur in Bezug auf den fraglichen Passus wortgleichen Formulierung des § 1 Abs. 1 Nr. 2 Nds. GGebBefrG ordnet der Zusatz eine sachliche Einschränkung der persönlichen Privilegierung dahin an, dass Gegenstand des Rechtstreit eine nicht wirtschaftliche Betätigung der Gebietskörperschaft bilden muss (BGH VI ZB 65/09, Beschluss vom 20. April 2010, juris Rn. 13; ebenso Senat, I-10 W 138/14, Beschluss vom 2. Oktober 2014; I-10 W 106/14, Beschluss vom 21. August 2014).
  • OLG Frankfurt, 06.07.2010 - 5 U 205/07

    Aktienrechtlicher Differenzhaftungsanspruch

    Die Analogie setzt eine planwidrige Regelungslücke und deshalb hier voraus, dass § 66 Abs. 1 Satz 1 AktG dem gesetzlichen Regelungsplan zuwider keine Zustimmung der Hauptversammlung verlangt, wenn sich der Vorstand namens der Gesellschaft mit dem Einlageschuldner vergleicht, ferner, dass der geregelte und der nicht geregelte Sachverhalt unter besonderer Berücksichtigung des Regelungszwecks vergleichbar sind (vgl. für Voraussetzungen der Analogie zuletzt BGH, Beschluss vom 20.04.2010 - VI ZB 65/09, Juris-Rz. 15).
  • OLG Düsseldorf, 24.04.2014 - 10 W 46/14

    Umfang der Gebührenfreiheit der Gemeinden in Nordrhein-Westfalen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur in Bezug auf den fraglichen Passus wortgleichen Formulierung des § 1 Abs. 1 Nr. 2 Nds. GGebBefrG ordnet der Zusatz eine sachliche Einschränkung der persönlichen Privilegierung dahin an, dass Gegenstand des Rechtstreits eine nicht wirtschaftliche Betätigung der Gebietskörperschaft bilden muss (BGH VI ZB 65/09, Beschluss vom 20. April 2010, juris Rn. 13; ebenso Senat, I-10 W 142/12, Beschluss vom 8. Januar 2013).
  • LG Offenburg, 29.01.2024 - 3 O 226/23

    Keine Kostenbefreiung für gemeinnützige kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts

    Für die Gebührenfreiheit müssen beide Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 Nr. 2 LJKG kumulativ erfüllt sein (vgl. BGH, MDR 2010, 949), d. h. es muss sich um eine entsprechende Rechtsform und eine entsprechende Tätigkeit handeln.

    Dabei erfasst der Gesetzeswortlaut nur die kommunalen Gebietskörperschaften selbst, nicht aber von diesen betriebene Unternehmen (vgl. BGH, MDR 2010, 949; OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.01.2020 - 8 W 321/19).

  • OLG Stuttgart, 02.01.2020 - 8 W 321/19

    Gerichtsgebührenbefreiung eines als selbständige Kommunalanstalt betriebenen

    Eine als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts errichtete selbständige Kommunalanstalt (§ 102a GemO BW), die ein Krankenhaus betreibt, ist weder nach § 2 Abs. 1 GKG noch nach § 7 Abs. 1 LJKG gebührenbefreit (Anschluss BGH, Bes. v. 20. April 2010 - VI ZB 65/09).(Rn.3).

    Zu ergänzen ist lediglich, dass der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 20.04.2010 - VI ZB 65/09 - für die inhaltlich vergleichbare Regelung des niedersächsischen GGebBefrG ausdrücklich entschieden hat, dass der Gesetzeswortlaut eindeutig nur die kommunalen Gebietskörperschaften selbst, nicht aber von diesen betriebene Unternehmen, von den Gerichtsgebühren befreit und auch bei Körperschaften des öffentlichen Rechts nur für einzelne, konkret aufgezählte Körperschaften die Gebührenbefreiung vorsieht.

  • LG Cottbus, 30.03.2011 - 7 T 98/09

    Landesrechtlich gewährte Befreiung von der Gebührenzahlungspflicht nach der KostO

    So haben der BGH im Rahmen seiner Entscheidung vom 20.04.2010 (vgl. MDR 2010, 949 f.) und sich ihm anschließend das OLG Hamm (Beschluss vom 26.10.2010, Az: 15 W 224/10) in Klärung der zuvor vielfach streitigen Rechtsfrage (vgl. einerseits OLG Celle, 23. Zivilsenat, Beschluss vom 09.01.2007, Az: 23 W 35/06; OLG Stuttgart OLGR 2009, 35; OLG Karlsruhe GesR 2007, 602; OLG Naumburg Beschluss vom 22.10.2001, Az: 13 W 235/01 und andererseits OLG Celle, 2. Zivilsenat, OLGR 2009, 1028; OLG Braunschweig 2008, 954 f. zu den jeweiligen entsprechenden landesrechtlichen Regelungen) für die dem § 6 Abs. 1 Nr. 2 JKGBbg vergleichbare Regelung des § 1 Abs. 1 Nr. 2 Nds. GGebBefrG ausdrücklich festgestellt, dass sich die landesrechtlich gewährte Gebührenfreiheit nicht auf die privaten Rechtsträger erstreckt, wenn sich eine öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft zur Erfüllung ihrer Aufgaben - wie hier der Krankenhausversorgung - der privatrechtlichen Form bedient.

    Überdies ergibt sich aus dem Gesamtzusammenhang des § 1 Abs. 1 Nds. GGebBefrG, dass die Gebührenbefreiung auf bestimmte Personen des öffentlichen Rechts beschränkt sein soll (vgl. BGH MDR 2010, 949 f.).

  • OLG Düsseldorf, 25.04.2017 - 10 W 6/17

    Umfang der Gerichtsgebührenbefreiung der Gemeinden in Nordrhein-Westfalen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur in Bezug auf den fraglichen Passus wortgleichen Formulierung des § 1 Abs. 1 Nr. 2 Nds. GGebBefrG ordnet der Zusatz eine sachliche Einschränkung der persönlichen Privilegierung dahin an, dass Gegenstand des Rechtstreit eine nicht wirtschaftliche Betätigung der Gebietskörperschaft bilden muss (BGH VI ZB 65/09, Beschluss vom 20. April 2010, juris Rn. 13; ebenso Senat, I-10 W 142/12, Beschluss vom 8. Januar 2013).
  • OLG Düsseldorf, 23.05.2019 - 2 U 7/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur in Bezug auf den fraglichen Passus wortgleichen Formulierung des § 1 Abs. 1 Nr. 2 Nds. GGebBefrG ordnet der Zusatz eine sachliche Einschränkung der persönlichen Privilegierung dahin an, dass Gegenstand des Rechtstreits eine nicht wirtschaftliche Betätigung der Gebietskörperschaft bilden muss (BGH, Beschluss vom 20. April 2010, VI ZB 65/09 - juris Rn. 13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. April 2017, I-10 W 6/17).
  • OLG Karlsruhe, 25.03.2024 - 13 W 20/24

    Keine Kostenbefreiung einer gemeinnützigen kommunalen öffentlichen Rechts als

    Nach dem klaren Gesetzeswortlaut, der nur die kommunalen Gebietskörperschaften als solche, nicht aber von diesen - in welcher Form auch immer - betriebene Unternehmen nennt, ist die Klägerin als kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts von der Vorschrift nicht erfasst (OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.01.2010 - 8 W 321/19, juris Rn. 3; BGH, Beschluss vom 20.04.2010 - VI ZB 65/09, juris Rn. 12 für das in der Rechtsform einer GmbH betriebene Krankenhaus einer kommunalen Gebietskörperschaft betreffend das niedersächsische Gesetz über Gebührenbefreiung, Stundung und Erlass von Kosten in der Gerichtsbarkeit vom 10.04.1973 (Nds. GGebBefRG)).
  • OLG Düsseldorf, 16.04.2019 - 10 W 35/19

    Gerichtsgebührenbefreiung für Gemeinden und Gemeindeverbände

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur in Bezug auf den fraglichen Passus wortgleichen Formulierung des § 1 Abs. 1 Nr. 2 Nds. GGebBefrG ordnet der Zusatz eine sachliche Einschränkung der persönlichen Privilegierung dahin an, dass Gegenstand des Rechtstreit eine nicht wirtschaftliche Betätigung der Gebietskörperschaft bilden muss (BGH VI ZB 65/09, Beschluss vom 20. April 2010, juris Rn. 13; ebenso ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. I-10 W 109/16, Beschluss vom 4. August 2016 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 08.12.2016 - 10 W 307/16

    Gerichtsgebührenbefreiung einer Gemeinde in Nordrhein-Westfalen betreffend von

  • OLG Köln, 06.09.2013 - 2 Wx 220/13

    Umfang der Gerichtskostenbefreiung zu Gunsten kommunaler Gebietskörperschaften in

  • OLG Düsseldorf, 24.10.2017 - 10 W 416/17

    Gerichtsgebührenbefreiung einer kommunalen Gebietskörperschaft in

  • OLG Düsseldorf, 04.08.2016 - 10 W 107/16

    Kostenfreiheit einer kommunalen Gebietskörperschaft in Nordrhein-Westfalen bei

  • OLG Düsseldorf, 04.08.2016 - 10 W 109/16

    Gerichtskostenpflicht einer kommunalen Gebietskörperschaft in einem Rechtsstreit

  • OLG Düsseldorf, 02.10.2014 - 10 W 138/14

    Gebührenfreiheit eines Abwasserverbands einer Gemeinde als Kostenschuldner der

  • OLG Hamm, 26.10.2010 - 15 W 224/10

    Umfang der Gebührenbefreiung für Gemeinden und Gemeindeverbände

  • AG Dortmund, 15.07.2022 - 245 M 439/22
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